Die Aufgaben des Entwässerungsverbands

Gemäss § 2 der Verbandssatzung

  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
  • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
  • Herstellung und Unterhaltung von Wegen und Straßen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
  • Grundstücke durch Verbandsgräben zu entwässern und zu bewässern.
  • Die Gewässerunterhaltung ist naturnah durchzuführen. Die Bedeutung des Gewässers als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensstelle für Pflanzen und Tiere, ist zu berücksichtigen.
  • Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts.
  • Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung, soweit ein entsprechender Beschluß der Verbandsorgane dieses vorsieht. Hierfür ist eine die Unterabteilung "Beregnungsgemeinschaft Stöckte" eingerichtet. Die Zuständigkeiten finden Sie unter :"Organe des Verbandes".
Achterdeich 1962